FSJ: Das „Freiwilliges Soziales Jahr“ – muss bis zum 27. Geburtstag vollendet sein. Der Einsatzschwerpunkt liegt in der Kinder- und Jugendarbeit.
Rahmenbedingungen:
BFD: Der „Bundesfreiwilligendienst“ – altersoffen und ermöglicht eine breite Auswahl an Tätigkeitsfeldern in der Einsatzstelle.
Rahmenbedingungen: