Was ist mit Seminartagen gemeint?

  • Im Verlauf eines zwölfmonatigen FWDs müssen 25 Seminartage absolviert und nachgewiesen werden. Dies ist gesetzlich wie vertraglich festgelegt. Diese unterteilen sich in Seminare der Sportjugend (15 Tage) und Freie Seminartage (10 Tage).
  • Die Hamburger Sportjugend (HSJ), als Träger der Freiwilligendienste im Sport, bietet drei Seminare an, die von den Freiwilligen besucht werden müssen. Einführungs-, Zwischen- und Abschlussseminar dauern jeweils 5 Tage und werden von dem Träger organisiert und finanziert – für die Teilnehmer*innen und Einsatzstellen entstehen keine Kosten. Die Termine werden zu Beginn des Dienstes bekanntgegeben.
  • Die Seminare finden in unterschiedlichen Jugendfreizeitstätten in Norddeutschland statt. Inhalt ist die Vermittlung von Gruppenpädagogik in Theorie und Praxis, das Erlernen von Projektarbeit und Projektmanagement, die Einstimmung auf und die Reflexion des FWD sowie das Erkennen und Erproben eigener Ressourcen und Kompetenzen.
  • Die Teilnehmer*innen können an der inhaltlichen Gestaltung und der Durchführung der Seminare aktiv mitwirken.
  • Das Einführungsseminar wird kurz nach Beginn des FWD veranstaltet.
  • Das Zwischenseminar findet in der Regel in der ersten Hälfte des FWD-Jahres statt.
    BFDler*innen besuchen anstelle des Zwischenseminars der HSJ ein vom Bund organisiertes Seminar zur „politischen Bildung“. Zudem besuchen BFDle*innen zusätzlich dazu zwei Zwischenseminartage bei der Hamburger Sportjugend.
  • Im Abschlussseminar zum Ende des Dienstes liegt der Fokus auf der Reflexion der Erfahrungen, die die Freiwilligen im Laufe ihres Dienstes gesammelt haben.
  • Die Seminarteilnahme gilt als Arbeitszeit und ist verpflichtend. Die Freiwilligen sind von den Einsatzstellen für die Seminare des Trägers freizustellen und müssen ihren Urlaub außerhalb der Seminarzeiten planen.
  • Freie Seminartage
    • Ergänzend zu den vom Träger organisierten 15 Seminartagen müssen mindestens 10 „freie“-Seminartage besucht werden. Diese können von den Freiwilligen gemeinsam mit den Einsatzstellen ausgewählt werden. Für die Finanzierung ist auch die Einsatzstelle verantwortlich.
    • Beispielsweise kann die von der Sportjugend durchgeführte Übungsleiter*innen-C Ausbildung im Breiten- und Freizeitsport für Kinder und Jugendliche oder ein Seminar zum Erwerb einer sportartspezifischen Trainer*innen Lizenz besucht werden.
    • Grundsätzlich können die Freiwilligen aber aus dem vielfältigen Aus- und Fortbildungsangebot verschiedener Anbieter im sportlichen und pädagogischen Bereich wählen. Zu Beginn des FWD stellen wir Informationsmaterial von Anbietern in Hamburg zur Verfügung.
    • Für jedes besuchte Seminar muss der Freiwillige eine Teilnahmebescheinigung in die FWDm Cloud hochladen.
  •