Was ist der Unterschied zwischen FSJ/BFD?

FSJ: Das „Freiwilliges Soziales Jahr“ –  muss bis zum 27. Geburtstag vollendet sein. Der Einsatzschwerpunkt liegt in der Kinder- und Jugendarbeit.

Rahmenbedingungen:

  • Starttermin 1. August/1. September
  • Vertragsdauer in der Regel 12 Monate (6–18 Monate möglich)
  • Einsatzzeit pro Woche 39 Stunden
  • Mind. 50% der Tätigkeiten liegen in der Kinder- und Jugendarbeit
  • monatliches Taschengeld
  • 30 Urlaubstage bei einem 12-monatigen Freiwilligendienst
  • 25 Seminar- und Bildungstage bei einem 12- monatigen Freiwilligendienst
  • Möglichkeit zur Erlangung einer ÜbungsleiterC oder Fachübungsleiterlizenz
  • Sozialversicherungsbeitrag wird übernommen
  • Weiterzahlung des Kindergeldes bei Kindergeldberechtigung
  • Möglichkeit zur Anrechnung als Wartesemester bei Universitäten und Hochschulen
  • Erhalt eines Freiwilligendienst-Ausweises für Vergünstigungen
  • Erhalt eines Abschlusszeugnisses und einer Teilnahmebestätigung

BFD: Der „Bundesfreiwilligendienst“ – altersoffen und ermöglicht eine breite Auswahl an Tätigkeitsfeldern in der Einsatzstelle.

Rahmenbedingungen:

  • Starttermin 1. August/ 1. September
  • Vertragsdauer in der Regel 12 Monate (6–18 Monate möglich)
  • Einsatzzeit pro Woche 39 Stunden
  • Vielseitige Einsatzfelder möglich, Kinder- und Jugendarbeit ist Schwerpunkt
  • monatliches Taschengeld
  • 30 Urlaubstage bei einem 12 — monatigen Dienst
  • 25 Seminar- und Bildungstage, bei einem 12-monatigen Dienst davon ein Seminar zur „Politischen Bildung“
  • Möglichkeit zur Erlangung einer ÜbungsleiterC oder Fachübungsleiterlizenz
  • Sozialversicherungsbeitrag wird übernommen
  • Weiterzahlung des Kindergeldes bei Kindergeldberechtigung
  • Möglichkeit zur Anrechnung als Wartesemester bei Universitäten und Hochschulen
  • Erhalt eines Freiwilligendienst-Ausweises für Vergünstigungen
  • Erhalt eines Abschlusszeugnisses und einer Teilnahmebestätigung