Zur Förderung der Jugendarbeit in den Hamburger Sportvereinen und Sportverbänden stellt die Hamburger Sportjugend Mittel zur Verfügung, die bei Erfüllen aller folgenden Voraussetzungen von den Vereinen und Verbänden beansprucht werden können:
*1 Vereinen/Verbänden, die noch keine Jugendordnung besitzen, kann eine Übergangsfrist von 2 Jahren zur Erstellung einer Jugendordnung gewährt werden.