PSG-Ansprechperson

Diese Ausbildung richtet sich ausschließich an Menschen, die eine Tätigkeit als PSG-Ansprechperson wahrnehmen wollen. In acht Lerneinheiten (fünf zu Definition, Betroffenen, Täter*innen-Strategien und Intervention sowie drei zu der Umsetzung des Kinderschutzes im Sport) werden den Teilnehmenden verfügbare und angemessene Mittel aufgezeigt, um Kinderschutz im Rahmen der sportlichen Jugendarbeit zu stärken.

Eine Ausbildung besteht aus zwei Teilen: die Sensibilisierung durch die Fachberatungsstelle und der sportspezifische Teil durch die HSJ.
Es müssen Lizenzerwerb beide zusammengehörigen Teile besucht werden.