Arbeitsmarktneutralität

  • Der Einsatz von Freiwilligen darf ausschließlich arbeitsmarktneutral und im gemeinnützigen Bereich stattfinden. Eine klare Trennung zu einem kommerziellen/wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb innerhalb der Einsatzstelle muss erfolgen. Freiwillige dürfen ausschließlich unterstützend eingesetzt werden und keinen Arbeitsplatz ersetzen
  • Die Tätigkeiten von Freiwilligen sollen zusätzlich zum üblichen Vereins- bzw. Verbandsangebot der Einsatzstelle und, möglichst an den individuellen Interessen und Kompetenzen der Freiwilligen orientiert, entwickelt werden. Durch den Einsatz von Freiwilligen darf weder ein Arbeitsplatz abgebaut, noch der Abbau eines Arbeitsplatzes kompensiert oder die Schaffung eines Arbeitsplatzes verhindert werden.
    • Daher sollten bei Stellenanzeigen unbedingt folgende Punkte Berücksichtigung finden:
    • Gezahlt wird kein „Lohn“ oder „Gehalt“, oder eine „Vergütung“, sondern Taschengeld
    • Freiwillige dürfen laut Gesetzt nur „unterstützende“ Aufgaben wahrnehmen. Diese Formulierung ist insbesondere bei der Aufgabenwahrnehmung an Schulen zu beachten
    • Verweis auf die pädagogische Begleitung des Dienstes, die Bildungstage sowie die Möglichkeit zum Erwerb einer Sport spezifischen Lizenz
    • Von der Aufzählung von „Anforderungen“ wird dringend abgeraten, solange es nicht um allgemeine Fähigkeiten und Interessen geht (z.B. Spaß am Umgang mit Kindern, Teamarbeit, Erfahrungen in einer bestimmten Sportart etc.). Grundlage von Freiwilligendiensten ist, dass sie von den Freiwilligen her gedacht werden und dessen Interessen und Kenntnisse aufnehmen – Engagement und Freiwilligkeit sollten Schlüsselbegriffe sein.
    • Wir empfehlen folgenden Satz in jede Stellenanzeige aufzunehmen: „Das FSJ [oder auch: der BFD] im Sport ist ein Bildungs- und Orientierungsjahr, das pädagogisch begleitet wird und Erfahrungsräume für Freiwillige eröffnet. Der Erwerb persönlicher Kompetenzen und sportlicher Lizenzen sowie Berufs- und Engagement Orientierung stehen im Mittelpunkt.“
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