Voraussetzungen

  • Für den Einsatz von Freiwilligendienstleistenden gelten neben dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendienstleistenden (JFDG), dem Bundesfreiwilligendienstgesetzt (BFDG) auch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sowie bei minderjährigen Freiwilligen das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).
  • Als Einsatzstellen im Sport kommen Vereine, Verbände und Sporteinrichtungen in Frage, die regelmäßig Spiel-, Sport- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche organisieren und sonstige Betreuungsdienste für diese Zielgruppe anbieten. Auch Sportverbände, Schulen und Kitas gehören zu den Einsatzstellen.
  • Fachliche und persönliche Beratung der Freiwilligen durch eine feste Ansprechperson (Anleitung). Dazu gehören regelmäßige Feedbackgespräche, Unterstützung der Freiwilligen in der Durchführung der übertragenen Aufgaben.
  • Abwicklung des Bewerbungsverfahrens
  • Koordination des FWD im Gesamtverein
  • Erfüllung der gesetzlichen Rahmenbedingungen (Gewährung von Urlaub, Freistellung für Seminare und Bildungstage, Zahlung des Einsatzstellenbeitrages)
  • Zusammenarbeit mit der Hamburger Sportjugend und den zuständigen Bildungsreferent*innen
  • Die Kosten für die 15 verpflichtenden Seminartage des Trägers werden i.d.R. durch die Hamburger Sportjugend getragen (15 = je 5 Einführungs-, Zwischen- und Abschlussseminar).
  • Die Kosten für die 10 „freien“ Seminartage werden i.d.R. von der Einsatzstelle getragen.
  • Freiwilligen werden 30 Urlaubstage bei einem 12-monatigen FWD gewährt.
  • Freiwillige werden arbeitsmarktneutral eingesetzt und ersetzen keine hauptamtlichen Kräfte