Einsichtnahme in die erweiterten Führungszeugnisse 

bei qualifizierten Kontakten zur Kindern und Jugendlichen. Die Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis wird vorgenommen und dies wird in einer Nachweisliste vermerkt:

  • von allen hauptamtlichen Personen im Kinder-und Jugendbereich.
  • von allen ehren- und nebenamtlichen Personen mit qualifiziertem Kontakt im Kinder-und Jugendbereich.
  • von allen ehren- und nebenamtlichen Personen mit Verantwortung für die Durchführung von mehrtägigen Maßnahmen mit Übernachtung im Kinder-und Jugendbereich.
  • Die Jugendabteilungen der Mitgliedsvereine/-verbände des Hamburger Sportbundes e.V. (HSB) beschäftigen keine Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat aus der Vereinbarung zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen gemäß § 72 a SGB VIII verurteilt worden sind.
  •