4.4 Bewegte Ferienprogramme

Es werden Ferienprogramme in Hamburg in den Frühjahrs-, Pfingst-, Sommer- und Herbstferien aus Mitteln des Landessportamtes (Behörde für Inneres und Sport) sowie aus Spendenmitteln der Ingeborg-Gross-Stiftung gefördert.

Achtung: Die Förderung ist nur bis zum 18.Lebensjahr möglich.

Die genauen Richtlinien können, genauso wie die benötigten Vordrucke, den nachfolgenden downloads entnommen werden: