5.1 Fahrten - Allgemeine Förderungen

Ab einer Dauer von drei Tagen (zwei Übernachtungen) können Maßnahmen wie (z. B. Wochenendfahrten, Wanderungen, Zeltlager, Ferienfahrten oder die Teilnahme an Sportfesten, Turnieren oder Meisterschaften) für junge Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gefördert werden.