5.1 Fahrten - Allgemeine Förderungen

Ab einer Dauer von drei Tagen (zwei Übernachtungen) können Maßnahmen wie (z. B. Wochenendfahrten, Wanderungen, Zeltlager, Ferienfahrten oder die Teilnahme an Sportfesten, Turnieren oder Meisterschaften) für junge Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gefördert werden.

Die Beantragung und Abwicklung der Fahrten-Förderungen (5.1 und 5.2) erfolgt ab dem Förderjahr 2026 vollständig digital. Den Zugang finden Sie im HSB-Mitgliederportal.