Förderungen
Fragen und Antworten
Sie haben als Sportverein Fragen? Hier finden sie die richtige Antwort! Wir haben hier einige der am häufigsten gestellten Fragen zu unseren Förderungen für Sie beantwortet.
Die Beantragung muss immer über einen Mitgliedsverein des Hamburger Sportbundes erfolgen.
Der Verein muss Mitglied im Hamburger Sportbund sein und eine Jugendordnung, ein Kinderschutz-Konzept und Statistikbogen vorweisen.
Das ist abhängig von der jeweiligen Förderposition. Es ist nicht immer ein Antrag im Vorwege erforderlich.
Ab einer Dauer von 3 Tagen (2 Übernachtungen) ist die Beantragung einer Förderung möglich.
Die Altersgrenze fällt bei den Förderpositionen unterschiedlich aus. Die Grenze liegt entweder bei 18 oder 27 Jahren. Bei Fahrten beispielsweise kann auch eine bestimmte Anzahl von Betreuer*innen für den Zuschuss angerechnet werden.
Es gibt entsprechende Verwendungsnachweise. Diese Formulare dienen zum Nachweis von Teilnahme, Kosten etc.
Die zuwendungsfähigen Kosten unterscheiden sich je nach Förderposition. Die Infos können den Richtlinien entnommen werden.
Die Überweisung erfolgt immer an das Konto des Sportvereins.
Die Unterlagen (Rechnungen, Teilnahmelisten) müssen insgesamt 6 Jahre aufbewahrt werden.
Darunter fallen Kinder/Jugendliche aus Familien mit einem geringen Einkommen (erweiterte Einkommensprüfung), Pflegekinder und Teilnehmer*innen in öffentlicher Erziehung sowie Kinder aus Familien mit einem aktuellen Leistungsbezug (SGB II, SGB XII, Asylbewerber*innen, Wohngeld oder Kinderzuschlag).
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Der Bewilligungsbescheid oder eventuelle Nachfragen bzw. eine Info über die Ablehnung erfolgt per Mail an die Vereinsadressen.
Für eine Maßnahme kann immer nur ein Antrag gestellt werden. Die maximale Anzahl ist pro Jahr jedoch nicht festgelegt.
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