Suche

Gemeinsam Vereine und Verbände weiterentwickeln

Förderungen

Die Hamburger Sportjugend bietet dir verschiedene Förderungen an, um die Finanzierung von Projekten und Maßnahmen im Jugendbereich aus verschiedenen Fördertöpfen zu unterstützen. Wenn ihr Fragen rund um die Finanzierung euer Projekte oder Veranstaltungen habt, sprecht uns gerne an.

Förderberechtigt sind Mitgliedsorganisationen neben der Erfüllung der spezifischen Förderkriterien nur, wenn sie Maßnahmen zum Kinderschutz implementieren.

Förderungen

Die Förderpositionen der Sportjugend

Edit Content

2.2 Jugend-Verbandsetat

Für die Jugendarbeit der Fachverbände steht ein Etat zur Verfügung. Der Jugendverbandsetat folgt der Entwicklung der institutionellen Förderung, die der Hamburger Sportbund (HSB) von der Stadt Hamburg erhält.

Edit Content

3.2 Kooperation Schule - Sportverein

Die Hamburger Sportjugend im Hamburger Sportbund e.V. (HSJ) fördert auf Grundlage der Rahmenvereinbarungen „Kooperation Schule und Sportverein“ gemeinsam mit ihren Kooperationspartnern, der Behörde für Inneres und Sport (BIS) und der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB), Kooperationen zwischen staatlichen Hamburger Schulen und Hamburger Sportvereinen/-verbänden. Unmittelbares Ziel der Rahmenvereinbarung ist die Ausweitung von Bewegungs- und Sportangeboten im Ganztag durch qualifiziertes Personal der Hamburger Sportvereine/-verbände. Mittelbares Ziel ist es, die Hamburger Schüler*innen zum lebenslangen Sporttreiben im Sportverein zu motivieren.

Eine Möglichkeit bei den Schulkooperationen sind die „Bewegung macht Spaß“(BmS)-Kurse. Weitere Infos dazu gibt es hier oder in der Info-Broschüre:

Die Verwaltungsabwicklung läuft nur noch digital über unsere Plattform „KSSV-Elfi“.
Login:
 https://extranet.hamburger-sportjugend.de/login und dann mit Benutzernamen und Passwort einloggen.

Edit Content

3.4 Individuelle Sportausrüstung für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien

Im Rahmen der Aktion „Kids in die Clubs“ und Dank zur Verfügung gestellter Spendengelder des Vereins Hamburger Abendblatt hilft e.V. mit der Initiative „Kinder helfen Kindern“ und der Ingeborg-Gross-Stiftung, derSchule Knauerstraße und weitere Spender*innen können die Anschaffungskosten für die individuelle Sportausrüstung für Teilnehmer*innen aus einkommensschwachen Familien gefördert werden.

Wenn auch Sie die Aktion unterstützen und Kindern und Jugendlichen ein kostenloses Sporttreiben in einem Sportverein ermöglichen möchten, würden wir uns über eine Spende freuen.


          Spendenkonto Hamburger Sportjugend im HSB
          IBAN: DE13 200 505 50 1280 235 480
          BIC: HASPDEHHXXX


Als Verwendungszweck bitte angeben: Spende Kids in die Clubs und Name und Adresse.


Vielen Dank!

Edit Content

3.5 Kids in die Clubs - Mitgliedschaften

Das Programm finanziert Kindern/Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen die Vereinsmitgliedschaft.

  • Kids in die Clubs (KiC): förderberechtigt sind Familien mit einem geringen Einkommen nach einer erweiterten Einkommensprüfung, Pflegekinder und Teilnehmer*innen in öffentlicher Erziehung.
  • Bildung und Teilhabe (BuT): Familien mit einem Leistungsbescheid nach SGB II, SGB XII, Asylbewerber*innen, Wohngeld oder Kinderzuschlag können nicht über KiC gefördert werden. Hier besteht die Möglichkeit der direkten Abrechnung der Sportvereine mit der BuT-Abrechnungsstelle im Bezirksamt Eimsbüttel.


Die KiC-Finanzierung erfolgt in Kooperation mit der Freien und Hansestadt Hamburg (Behörde für Inneres und Sport).

Die Beantragung erfolgt durch die Vereine ausschließlich über das Online-Portal „Elfi“. Die Sportvereine können sich hier anmelden und registrieren: https://elfi.hamburger-sportjugend.de

Edit Content

4.1 Veranstaltungen

Über diese Position können überfachliche Veranstaltungen (z. B. Bandfestivals, Discos, Laternenumzüge, Spielfeste, Weihnachtsbasteln etc.), sportartübergreifende Veranstaltungen (z. B. Spielfeste), sportartspezifische Veranstaltungen (z. B. Sport vor Ort, Mitmachangebote, Tage der offenen Tür) und Maßnahmen der Mitgliedergewinnung gefördert werden.

Edit Content

4.2 Mitarbeiter*innenschulung und Jugendbildung

Gefördert werden Arbeitstagungen und Kurse für junge Menschen vom 14. bis 27. Lebensjahr sowie ehren-, neben- und hauptamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit und Multiplikator*innen (z. B. vereins-/verbandsinterne Fortbildungen, Tagungen, Gruppenhelfer*innen-Ausbildungen und Bildungsmaßnahmen zu jugendrelevanten Themen etc). Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Aus- und Fortbildungen in Kooperation mit der Sportjugend durchzuführen.

Edit Content

4.3 Lehrgangsgebühren - Förderung junger Menschen aus einkommensschwachen Familien

Die Mitgliedsvereine und –verbände des Hamburger Sportbundes (HSB) können für die erfolgreiche Teilnahme ihrer Mitglieder an Aus- und Fortbildungen der Sportjugend eine Förderung erhalten, sofern diese Teilnehmer*innen das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die Förderungsberechtigung für einkommensschwache Familien erfüllen.

Edit Content

4.4 Bewegte Ferienprogramme

Es werden Ferienprogramme in Hamburg in den Frühjahrs-, Pfingst-, Sommer- und Herbstferien aus Mitteln des Landessportamtes (Behörde für Inneres und Sport) sowie aus Spendenmitteln der Ingeborg-Gross-Stiftung gefördert.

Achtung: Die Förderung ist nur bis zum 18.Lebensjahr möglich.

Die genauen Richtlinien können, genauso wie die benötigten Vordrucke, den nachfolgenden downloads entnommen werden:

Edit Content

5.1 Fahrten - Allgemeine Förderungen

Ab einer Dauer von drei Tagen (zwei Übernachtungen) können Maßnahmen wie (z. B. Wochenendfahrten, Wanderungen, Zeltlager, Ferienfahrten oder die Teilnahme an Sportfesten, Turnieren oder Meisterschaften) für junge Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gefördert werden.

 

Edit Content

5.2 Fahrten - Einkommensschwache Teilnehmer*innen

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres) aus einkommensschwachen Familien kann eine Förderung beantragt werden, um ihnen die Teilnahme an einer (Ferien-) Fahrt zu ermöglichen.

Edit Content

5.6 Internationale Sportbegegnungen

Zur Förderung des interkulturellen Dialogs, der Völkerverständigung und Toleranz sowie zur Vernetzung der Global Active Cities fördert die Freie und Hansestadt Hamburg (die Behörde für Inneres und Sport – das Landessportamt über den Sportfördervertrag) sowohl den Aufenthalt von internationalen Teilnehmer*innen an Sportbegegnungen in Hamburg (incoming) als auch die Teilnahme an (Sport-) Jugendbegegnungen in den zertifizierten Global Active Cities sowie den Partnerstädten Hamburgs (outgoing).

Beispiele: Teilnahme an (Sport-) Jugendbegegnungen: u.a. Sportturniere, Vergleichskämpfe, gemeinsame Trainingslager, Qualifizierungsmaßnahmen (Camps), Begegnungsmaßnahmen… mit einer Mindestdauer von 3 Tagen (2 Übernachtungen).

  • Global Active City – Teilnehmerstädte: Buenos Aires (Argentinien), Lillehammer (Norwegen), Liverpool (England), Ljubljana (Slowenien) und Richmond (Canada).
  • Partnerstädte Hamburgs: Chicago (USA), Dar Es Salaam (Tansania), Leon (Nicaragua), Marseille (Frankreich), Osaka (Japan), Prag (Tschechische Republik), Shanghai (China) und St. Petersburg (Russland).

 

Beratung zur Durchführung von Maßnahmen:
Dorothee Kodra
Tel.: 040 – 419 08 224
d.kodra@hamburger-sportjugend.de

Voraussetzungen für die Förderung der Jugendarbeit

Zur Förderung der Jugendarbeit in den Hamburger Sportvereinen und Sportverbänden stellt die Hamburger Sportjugend Mittel zur Verfügung, die bei Erfüllen aller folgenden Voraussetzungen von den Vereinen und Verbänden beansprucht werden können:

Edit Content

Voraussetzungen für die Förderung der Jugendarbeit

Zur Förderung der Jugendarbeit in den Hamburger Sportvereinen und Sportverbänden stellt die Hamburger Sportjugend Mittel zur Verfügung, die bei Erfüllen aller folgenden Voraussetzungen von den Vereinen und Verbänden beansprucht werden können:

  • Bestehen einer Jugendordnung *1
  • Wahl der*des Jugendwart*in auf einer Versammlung der jugendlichen Mitglieder sowie der Jugendleiter*innen und Jugendgruppenleiter*innen bzw. der Jugendvertreter*innen
  • Sitz und Stimme für die*den Jugendwart*in im engeren Vorstand des Vereines bzw. Verbandes
  • eigener Jugendetat
  • Umsetzung von geeigneten Maßnahmen zum Kinderschutz / Prävention sexualisierte Gewalt (Abfrage/Nachweis erfolgt durch den jährlich einzureichenden Statistikbogen)
  • Abgabe des Statistikbogens „Jahresbericht zur Jugendverbandsarbeit“ des Vorjahres
  • Förderungsberechtigt sind Jugendabteilungen der Sportvereine bzw. Sportverbände, die im Hamburger Sportbund e.V. Mitglied und beim Vereinsregister Hamburg gemeldet sind.
  • Start- oder Spielgemeinschaften können keinen Antrag/Verwendungsnachweis zur Förderung einreichen. Anträge/Verwendungsnachweise müssen über einen beteiligten Verein eingereicht werden.
  • Sofern ein Verein/Verband sich nicht an die Auflagen der „Vereinbarung zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen gemäß § 72a SGB VIII zwischen der Hamburger Sportjugend und der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration“ sowie die Empfehlungen in Veröffentlichungen des DOSB/der dsj zur Thematik Prävention sexualisierter Gewalt und deren Ehrenkodex in ihren jeweils aktuellen Fassungen hält, kann die Hamburger Sportjugend einen Auszahlungsstopp von Fördergeldern an den betreffenden Verein/Verband verhängen . Eine nachträgliche Auszahlung der Fördergelder erfolgt nur, wenn der Kinder- und Jugendschutz umgehend und in vollem Umfang sichergestellt wurde.
  • Förderungsberechtigt sind alle Kinder, Jugendlichen und Jungerwachsenen bis zum vollendeten 27. Lebensjahr (Ausnahme bei Pos. 3.4, 3.5 und 4.4).
  • Der Verein/Verband verpflichtet sich, in die Werbung bzw. für die Berichterstattung über die geförderte Maßnahme jeweils einen Hinweis ”mit Unterstützung der Freien und Hansestadt Hamburg, der Sportjugend und ggfs. Sponsoren” aufzunehmen.
  • Die jeweiligen ausführlichen Richtlinien, Antragstermine und Abgabetermine der Verwendungsnachweise können den folgenden Richtlinien entnommen werden bzw. werden im Bewilligungsbescheid bekanntgegeben.
  • Die Verwendungsnachweise müssen von der*dem Vereins-/Verbandsjugendwart*in und einem zeichnungsberechtigten Vorstandsmitglied unterschrieben sein.
  • Im Interesse einer genauen, korrekten Behandlung aller Verwendungsnachweise erfolgt eine Bearbeitung nur, wenn alle erforderlichen Angaben enthalten sind und alle benötigten Unterlagen (siehe Einzelregelungen der Positionen) beiliegen.
  • Der einreichende Verein/Verband verpflichtet sich, über die Gesamtausgaben einen belegmäßigen Nachweis zu führen, der jederzeit von der Sportjugend eingesehen werden kann. Der Verein/Verband bestätigt, dass die Förderungen in der Jahresabrechnung des Vereines/Verbandes ausgewiesen werden. Originalbelege müssen zur evtl. Überprüfung durch die Sportjugend, Hamburger Behörden bzw. andere Institutionen 6 Jahre im Verein/Verband aufbewahrt werden.
  • Überweisungen sind nur auf Vereins-/Verbandskonten möglich.
  • Anteilige Kürzungen der Förderungen aufgrund von Mittelknappheit sind möglich.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
  • Eine Doppelförderung von Maßnahmen ist nicht möglich.

*1 Vereinen/Verbänden, die noch keine Jugendordnung besitzen, kann eine Übergangsfrist von 2 Jahren zur Erstellung einer Jugendordnung gewährt werden.

Deine Ansprechpartner*innen

Du hast Fragen Du hast Fragen rund um unsere Fördermöglichkeiten und die Antragsstellung?

Referatsleitung Finanzen / Verwaltung
Angelika Seifert
Finanzen und Fördermaßnahmen
Lennart Gössing

Portal-Zugänge

Zugang Mitgliederportal
Zugang Bildungsportal
Zugang FWDMcloud
Sportjugend inside

Bereich zum Hochladen von großen Datenmengen (Bildern) und dem Austausch großer Dateien.