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Fragen und Antworten

Interessierte/ Freiwillige

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Wo kann ich mich bewerben?

Die Hamburger Sportjugend kümmert sich als anerkannter Träger um die Beratung und Begleitung von Freiwilligen und Einsatzstellen, die Durchführung von Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen, sowie die Verwaltung und Sicherstellung der Fördermittel.

Ein FWD kann in Vereinen oder Einrichtungen des organisierten Sports in ganz Hamburg geleistet werden, die als Einsatzstelle für das FSJ/den BFD anerkannt sind.

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Wann geht es los? Wie lang dauert ein FWD?

Ein FWD im Sport startet grundsätzlich zum 1.8. oder 1.9. eines Jahres. In der Regel dauert ein Freiwilligendienst 12 Monate, mind. 6 Monate bis max. 18 Monate sind möglich.

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Was macht man in einem FWD im Sport überhaupt?

Mögliche Tätigkeitsfelder im Freiwilligendienst im Sport können sein:

  • Betreuung, Bewegung, Spiel und Sport mit Kindern und Jugendlichen in verschiedensten Sportgruppen
  • im sportartspezifischen Vereinstraining
  • in Bewegungskindergärten
  • in Schulen (Hausaufgabenhilfe, Mittagessenbetreuung, Pausenangeboten)
  • bei Ferienfreizeiten, Trainingslagern o.Ä.
  • Allgemeine Jugendarbeit
  • Projekt- und Veranstaltungsmanagement
  • allgemeine Organisations- und Verwaltungstätigkeiten in der Geschäftsstelle
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Was ist FWDm Cloud?

Die FWDm Cloud ist das Online Freiwilligendienste Management Portal für die Freiwilligendienstleistenden im Sport in Hamburg. Hierüber kannst du dich bei bis zu 5 Einsatzstellen gleichzeitig bewerben. Sobald du eine passende Einsatzstelle gefunden hast und ihr euch Vertragseinig geworden seid, läuft das gesamte weitere Verwaltungsprozedere im laufenden Freiwilligendienste Jahr hierüber ab.

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Wann kann ich mich bewerben?

Ein FWD im Sport startet grundsätzlich zum 1.8. oder 1.9. eines Jahres (eine Bewerbung ist immer erst Anfang März des jeweiligen Jahres möglich) und ist auf 12 Monate angelegt.

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Was ist der Unterschied zwischen Einsatzstelle und Träger?

  • Die Einsatzstelle ist der Sportverein oder –verband, also der Einsatzort, wo der Freiwilligendienst abgeleistet wird. Hier findet der Arbeitsalltag der Freiwilligen statt.
  • Der Träger ist die Koordinierungsstelle für den Freiwilligendienst im Sport und verantwortet die pädagogische Begleitung der Freiwilligen in ihrem Bildungs- und Orientierungsjahr durch u.a. der Durchführung von Seminarangeboten für die Freiwilligen, der Verwaltung der Freiwilligen und der Begleitung der Einsatzstellen
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Was ist mit Kindergeld und Sozialversicherung?

  • Übernahme des Sozialversicherungsbeitrages
  • Weiterzahlung des Kindergeldes, vorausgesetzt die Berechtigung dazu liegt vor
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Wie viel Taschengeld bekomme ich?

Im Jahrgang 2024/25 erhalten die Freiwilligen ein Taschengeld in Höhe von 370,00€/Monat.

 

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Wie viele Wochenstunden ist man im FWD im Einsatz?

39,00 Stunden/Woche

 

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Wie viel Urlaub habe ich?

30 Urlaubstage bei einem 12-monatigen Freiwilligendienst

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Was ist mit Seminartagen gemeint?

  • Im Verlauf eines zwölfmonatigen FWDs müssen 25 Seminartage absolviert und nachgewiesen werden. Dies ist gesetzlich wie vertraglich festgelegt. Diese unterteilen sich in Seminare der Sportjugend (15 Tage) und Freie Seminartage (10 Tage).
  • Die Hamburger Sportjugend (HSJ), als Träger der Freiwilligendienste im Sport, bietet drei Seminare an, die von den Freiwilligen besucht werden müssen. Einführungs-, Zwischen- und Abschlussseminar dauern jeweils 5 Tage und werden von dem Träger organisiert und finanziert – für die Teilnehmer*innen und Einsatzstellen entstehen keine Kosten. Die Termine werden zu Beginn des Dienstes bekanntgegeben.
  • Die Seminare finden in unterschiedlichen Jugendfreizeitstätten in Norddeutschland statt. Inhalt ist die Vermittlung von Gruppenpädagogik in Theorie und Praxis, das Erlernen von Projektarbeit und Projektmanagement, die Einstimmung auf und die Reflexion des FWD sowie das Erkennen und Erproben eigener Ressourcen und Kompetenzen.
  • Die Teilnehmer*innen können an der inhaltlichen Gestaltung und der Durchführung der Seminare aktiv mitwirken.
  • Das Einführungsseminar wird kurz nach Beginn des FWD veranstaltet.
  • Das Zwischenseminar findet in der Regel in der ersten Hälfte des FWD-Jahres statt.
    BFDler*innen besuchen anstelle des Zwischenseminars der HSJ ein vom Bund organisiertes Seminar zur „politischen Bildung“. Zudem besuchen BFDle*innen zusätzlich dazu zwei Zwischenseminartage bei der Hamburger Sportjugend.
  • Im Abschlussseminar zum Ende des Dienstes liegt der Fokus auf der Reflexion der Erfahrungen, die die Freiwilligen im Laufe ihres Dienstes gesammelt haben.
  • Die Seminarteilnahme gilt als Arbeitszeit und ist verpflichtend. Die Freiwilligen sind von den Einsatzstellen für die Seminare des Trägers freizustellen und müssen ihren Urlaub außerhalb der Seminarzeiten planen.
  • Freie Seminartage
    • Ergänzend zu den vom Träger organisierten 15 Seminartagen müssen mindestens 10 „freie“-Seminartage besucht werden. Diese können von den Freiwilligen gemeinsam mit den Einsatzstellen ausgewählt werden. Für die Finanzierung ist auch die Einsatzstelle verantwortlich.
    • Beispielsweise kann die von der Sportjugend durchgeführte Übungsleiter*innen-C Ausbildung im Breiten- und Freizeitsport für Kinder und Jugendliche oder ein Seminar zum Erwerb einer sportartspezifischen Trainer*innen Lizenz besucht werden.
    • Grundsätzlich können die Freiwilligen aber aus dem vielfältigen Aus- und Fortbildungsangebot verschiedener Anbieter im sportlichen und pädagogischen Bereich wählen. Zu Beginn des FWD stellen wir Informationsmaterial von Anbietern in Hamburg zur Verfügung.
    • Für jedes besuchte Seminar muss der Freiwillige eine Teilnahmebescheinigung in die FWDm Cloud hochladen.
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Gibt es die Möglichkeit einer Unterkunft?

In den Freiwilligendiensten im Sport ist es den Einsatzstellen in der Regel nicht möglich eine Unterkunft für den*die Freiwillige*n zu stellen und für dessen Verpflegung zu sorgen.

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Ab welchem Zeitpunkt wird mein FWD anerkannt?

Der Freiwilligendienst muss mind. 6 Monate absolviert werden, um offiziell anerkannt zu werden.

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Was ist der Unterschied zwischen FSJ/BFD?

FSJ: Das „Freiwilliges Soziales Jahr“ –  muss bis zum 27. Geburtstag vollendet sein. Der Einsatzschwerpunkt liegt in der Kinder- und Jugendarbeit.

Rahmenbedingungen:

  • Starttermin 1. August/1. September
  • Vertragsdauer in der Regel 12 Monate (6–18 Monate möglich)
  • Einsatzzeit pro Woche 39 Stunden
  • Mind. 50% der Tätigkeiten liegen in der Kinder- und Jugendarbeit
  • monatliches Taschengeld
  • 30 Urlaubstage bei einem 12-monatigen Freiwilligendienst
  • 25 Seminar- und Bildungstage bei einem 12- monatigen Freiwilligendienst
  • Möglichkeit zur Erlangung einer ÜbungsleiterC oder Fachübungsleiterlizenz
  • Sozialversicherungsbeitrag wird übernommen
  • Weiterzahlung des Kindergeldes bei Kindergeldberechtigung
  • Möglichkeit zur Anrechnung als Wartesemester bei Universitäten und Hochschulen
  • Erhalt eines Freiwilligendienst-Ausweises für Vergünstigungen
  • Erhalt eines Abschlusszeugnisses und einer Teilnahmebestätigung

BFD: Der „Bundesfreiwilligendienst“ – altersoffen und ermöglicht eine breite Auswahl an Tätigkeitsfeldern in der Einsatzstelle.

Rahmenbedingungen:

  • Starttermin 1. August/ 1. September
  • Vertragsdauer in der Regel 12 Monate (6–18 Monate möglich)
  • Einsatzzeit pro Woche 39 Stunden
  • Vielseitige Einsatzfelder möglich, Kinder- und Jugendarbeit ist Schwerpunkt
  • monatliches Taschengeld
  • 30 Urlaubstage bei einem 12 — monatigen Dienst
  • 25 Seminar- und Bildungstage, bei einem 12-monatigen Dienst davon ein Seminar zur „Politischen Bildung“
  • Möglichkeit zur Erlangung einer ÜbungsleiterC oder Fachübungsleiterlizenz
  • Sozialversicherungsbeitrag wird übernommen
  • Weiterzahlung des Kindergeldes bei Kindergeldberechtigung
  • Möglichkeit zur Anrechnung als Wartesemester bei Universitäten und Hochschulen
  • Erhalt eines Freiwilligendienst-Ausweises für Vergünstigungen
  • Erhalt eines Abschlusszeugnisses und einer Teilnahmebestätigung
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Gibt es die Möglichkeit einen FWD in Teilzeit zu absolvieren?

Der FWD in Teilzeit ist im BFD ab 27 Jahren möglich. Im FSJ müssen dafür besondere Umstände vorliegen. Hier entscheidet der Einzelfall. Grundsätzlich muss die Einsatzstelle damit einverstanden sein.

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Was ist ein Jahresprojekt?

Das Jahresprojekt ist dein Projekt, dass im Laufe des Freiwilligendienstes selbst ausgesucht, geplant und umgesetzt wird. Es dient dazu Einblicke und Erfahrungen in Bezug auf Projektplanung zu erhalten: Das Projekt soll in und für die Einsatzstelle umgesetzt werden. Die Freiwilligen werden dabei von der pädagogischen  Anleitung in der Einsatzstelle begleitet und nach Bedarf unterstützt. So können wertvolle Erfahrungen gesammelt werden, bspw. was es bedeutet eigenverantwortlich über einen längeren Zeitraum auf ein Ziel hinzuarbeiten. Das Projekt kann bspw. ein Turnier, ein Tag der offenen Tür, ein Trainingsleitfaden, Social Media Präsenz der Einsatzstelle und Vieles mehr sein.

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Was ist die Jahresprojekte Ausstellung (JPA)

Die Jahresprojekte Ausstellung ist ein Pflichtseminartag für alle Freiwilligen eines Jahrgangs an dem die individuellen Jahresprojekte der Freiwilligen präsentiert werden.

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Wie komme ich zur FWDm Cloud?

Einsatzstellen

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Vorteile für die Einsatzstellen

  • Einblick für junge Menschen in die Organisationsstrukturen
  • Frischer Wind, neue Ideen und unkonventionelle Herangehensweise können mit jungen Engagierten in die Strukturen übertragen werden
  • Nachwuchsförderung durch Übungsleiter Lizenzausbildung der Freiwilligen
  • Vereinsangebot kann ausdifferenziert werden, neue Kooperationen angestoßen werden oder neue Projekte ausprobiert werden
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Wie werde ich Einsatzstelle?

Alle an den FWD interessierten Sportvereine und -fachverbände, die ordentliche Mitglieder im HSB sind, können bei der Hamburger Sportjugend die Anerkennung als Einsatzstelle beantragen.
Dazu ist Folgendes notwendig:

  • Eine engagierte Person mit pädagogischer Erfahrung, welche verantwortlich die Begleitung und Förderung der*des Freiwillige*n gewährleistet und den Einsatz koordiniert
  • Ein interessantes Einsatzkonzept über 39 Std./Woche mit Schwerpunkt in der Kinder- und Jugendarbeit
  • Die Kosten für Taschengeld und Sozialversicherung der Freiwilligen belaufen sich auf 520,29 €/Monat/FW.
    Weitere Infos dazu werden erst in/im Rundmails/Anerkennungsprozedere detailliert ausgeführt, um Verwirrung zu vermeiden.
  • Die Erfüllung der in der Vereinbarung benannten Aufgaben der Einsatzstelle
  • Eine enge Zusammenarbeit mit dem Träger inklusive fristgerechter Einreichung notwendiger (Vertrags-) Dokumente und Nachweise (bspw. über die besuchten Seminartage)
  • Nach erfolgreicher Anerkennung: Ein*e interessierte*r Freiwillige*r
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Voraussetzungen

  • Für den Einsatz von Freiwilligendienstleistenden gelten neben dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendienstleistenden (JFDG), dem Bundesfreiwilligendienstgesetzt (BFDG) auch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sowie bei minderjährigen Freiwilligen das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).
  • Als Einsatzstellen im Sport kommen Vereine, Verbände und Sporteinrichtungen in Frage, die regelmäßig Spiel-, Sport- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche organisieren und sonstige Betreuungsdienste für diese Zielgruppe anbieten. Auch Sportverbände, Schulen und Kitas gehören zu den Einsatzstellen.
  • Fachliche und persönliche Beratung der Freiwilligen durch eine feste Ansprechperson (Anleitung). Dazu gehören regelmäßige Feedbackgespräche, Unterstützung der Freiwilligen in der Durchführung der übertragenen Aufgaben.
  • Abwicklung des Bewerbungsverfahrens
  • Koordination des FWD im Gesamtverein
  • Erfüllung der gesetzlichen Rahmenbedingungen (Gewährung von Urlaub, Freistellung für Seminare und Bildungstage, Zahlung des Einsatzstellenbeitrages)
  • Zusammenarbeit mit der Hamburger Sportjugend und den zuständigen Bildungsreferent*innen
  • Die Kosten für die 15 verpflichtenden Seminartage des Trägers werden i.d.R. durch die Hamburger Sportjugend getragen (15 = je 5 Einführungs-, Zwischen- und Abschlussseminar).
  • Die Kosten für die 10 „freien“ Seminartage werden i.d.R. von der Einsatzstelle getragen.
  • Freiwilligen werden 30 Urlaubstage bei einem 12-monatigen FWD gewährt.
  • Freiwillige werden arbeitsmarktneutral eingesetzt und ersetzen keine hauptamtlichen Kräfte
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Arbeitsmarktneutralität

  • Der Einsatz von Freiwilligen darf ausschließlich arbeitsmarktneutral und im gemeinnützigen Bereich stattfinden. Eine klare Trennung zu einem kommerziellen/wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb innerhalb der Einsatzstelle muss erfolgen. Freiwillige dürfen ausschließlich unterstützend eingesetzt werden und keinen Arbeitsplatz ersetzen
  • Die Tätigkeiten von Freiwilligen sollen zusätzlich zum üblichen Vereins- bzw. Verbandsangebot der Einsatzstelle und, möglichst an den individuellen Interessen und Kompetenzen der Freiwilligen orientiert, entwickelt werden. Durch den Einsatz von Freiwilligen darf weder ein Arbeitsplatz abgebaut, noch der Abbau eines Arbeitsplatzes kompensiert oder die Schaffung eines Arbeitsplatzes verhindert werden.
    • Daher sollten bei Stellenanzeigen unbedingt folgende Punkte Berücksichtigung finden:
    • Gezahlt wird kein „Lohn“ oder „Gehalt“, oder eine „Vergütung“, sondern Taschengeld
    • Freiwillige dürfen laut Gesetzt nur „unterstützende“ Aufgaben wahrnehmen. Diese Formulierung ist insbesondere bei der Aufgabenwahrnehmung an Schulen zu beachten
    • Verweis auf die pädagogische Begleitung des Dienstes, die Bildungstage sowie die Möglichkeit zum Erwerb einer Sport spezifischen Lizenz
    • Von der Aufzählung von „Anforderungen“ wird dringend abgeraten, solange es nicht um allgemeine Fähigkeiten und Interessen geht (z.B. Spaß am Umgang mit Kindern, Teamarbeit, Erfahrungen in einer bestimmten Sportart etc.). Grundlage von Freiwilligendiensten ist, dass sie von den Freiwilligen her gedacht werden und dessen Interessen und Kenntnisse aufnehmen – Engagement und Freiwilligkeit sollten Schlüsselbegriffe sein.
    • Wir empfehlen folgenden Satz in jede Stellenanzeige aufzunehmen: „Das FSJ [oder auch: der BFD] im Sport ist ein Bildungs- und Orientierungsjahr, das pädagogisch begleitet wird und Erfahrungsräume für Freiwillige eröffnet. Der Erwerb persönlicher Kompetenzen und sportlicher Lizenzen sowie Berufs- und Engagement Orientierung stehen im Mittelpunkt.“
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Aufgaben

  • Pädagogische und fachliche Anleitung der Freiwilligen im Arbeitsalltag in der Einsatzstelle.
  • Zusammenarbeit mit dem Träger
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Finanzierung/Refinanzierungsmöglichkeiten/Zusätzliche Kosten

  • Die Einsatzstelle muss den monatlichen Grundbetrag in Höhe von 520,29 EUR finanzieren können.
    Dieser beinhaltet:
    • 370,00 EUR — Taschengeld der Freiwilligen
    • ~ 130,00 EUR — Sozialversicherungsbeiträge (Renten, Arbeitslosen- und Krankenversicherung)
    • Kosten für die verbleibenden Seminartage
    • Fahrtkosten der Freiwilligen
    • ~ 80,00 EUR Unfallversicherung (pro Jahr und pro Freiwilligen)
  • Eine Refinanzierung der Kosten ist u.a. im Rahmen einer Kooperation z.B. mit anderen Sportvereinen, Kindergärten, Schulen (z.B. FWD Sport im Ganztag) möglich. Zudem können durch den unterstützenden Einsatz Freiwilliger bei Kooperationspartnern oder auf Vereinsveranstaltungen neue Mitglieder gewonnen werden.
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Kooperationen von Einsatzstellen

Kooperationen sind bei beiden Dienstmodellen mit gemeinnützigen Partnern möglich (z.B. Kindergärten, Schulen). Eine Kooperation zwischen zwei Sportvereinen ist ausschließlich im FSJ möglich.

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Fahrplan zur Anerkennung als Einsatzstelle im FWD im Sport

Die Voraussetzung, um einen oder mehrere Plätze im Freiwilligendienst im Sport als Einsatzstelle anbieten zu können, sind Folgende:

  • Anerkennungsprozedere mit dem Träger, Hamburger Sportjugend, durchlaufen
    • Mitgliedschaft im Hamburger Sportbund e.V.
    • Antrag auf Anerkennung als Einsatzstelle
  • Erfüllung der Qualitätskriterien für die Freiwilligendienste im Sport
  • Einreichen des Statistikbogens
  • Erfüllung der Maßgaben zur Prävention sexualisierter Gewalt im Sport
  • qualifizierte Anleitung und Betreuung der Freiwilligen
  • Einsatzmöglichkeiten der Freiwilligen im Rahmen von 39/Woche
  • Gesicherte Finanzierung des monatlichen Grundbeitrags zzgl. Fahrtkosten zu den Seminaren/Lehrgängen
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Öffentlichkeitsarbeit/ Freiwillige werben

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu den Werbematerialien oder bei Unterstützungsbedarf an fwd@​hamburger-sportjugend.​de

Freiwilligendienste

Deine Ansprechpartner*innen

Du hast Fragen zum Thema Freiwilligendienste im Sport? Dann melde dich bei uns. 

Wir sind gerne persönlich für dich da.

Referentin Freiwilligendienste im Sport

Ina Buck

Stv. Referentin Freiwilligendienste im Sport

Fanny Rögler

Pädagogische Fachkraft FWD

Neele Tödter

Pädagogische Fachkraft FWD

Tabea Kern

Sachbearbeitung Verwaltung und Kommunikation

Stephan Lehmann

Portal-Zugänge

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Zugang Bildungsportal
Zugang FWDMcloud
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