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Mitgliedsbeiträge BuT-berechtigter Kinder und Jugendlicher ab 01.01.2022

Die Freie und Hansestadt Hamburg stellt das Abrechnungsverfahren für die Sportvereins-Mitgliedschaft von Kindern und Jugendlichen mit Anspruch auf soziokulturelle Teilhabe zum 1.1.2022 um: Die zentrale Abrechnung über das Programm „Kids in die Clubs“ durch die Hamburger Sportjugend entfällt und wird ersetzt durch eine direkte Abrechnung zwischen Sportverein und Bezirksamt bzw. zwischen Sportverein und Sorgeberechtigten.

Die Zahlungen für teilhabeberechtigte Mitglieder in Sportvereinen bleibt damit erhalten.

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