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Anspruch auf Bildung- und Teilhabeleistungen von ukrainischen Kindern und Jugendlichen

Die Hamburger Sozialbehörde teilt hierzu mit: Schutzsuchende aus der Ukraine haben im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) Anspruch auf Bildung- und Teilhabeleistungen. Die Leistungen können direkt im Ankunftszentrum beantragt werden. Bei Bewilligung erhalten sie dort auch unmittelbar einen AsylbLG-Bescheid sowie einen BuT-Kurzbescheid. Den Kindern und Jugendlichen wird durch Vorlage des Bewilligungsbescheides ermöglicht, unmittelbar an einem (Sport-)Angebot teilzunehmen. Die Übernahme der Mitgliedsbeiträge ist an die Leistungen nach dem AsylbLG gekoppelt. Der Bewilligungszeitraum bei Schutzsuchenden aus der Ukraine wurde (von zwei) auf vier Monate erhöht. Dieser Zeitraum ist sowohl auf dem Bewilligungsbescheid der Hauptleistung sowie auf dem BuT-Kurzbescheid ersichtlich.

Die Zahlung für den Mitgliedbeitrag durch das Bezirksamt (BA) Eimsbüttel endet nach diesen vier Monaten. Danach ist den Vereinen erneut ein aktueller Nachweis (AsylbLG-Bescheid / BuT-Kurzbescheid) vorzulegen, so dass eine erneute Bewilligung analog des Bewilligungszeitraumes der Hauptleistung (AsylbLG) erfolgen kann.

Für Rückfragen ist das BA Eimsbüttel zuständig: Telefon: +49 40 42801-3267, bildungundteilhabe@eimsbuettel.hamburg.de.

Weitere Informationen zur Unterstützung von Schutzsuchenden aus der Ukraine durch den organsierten Sport gibt es hier: https://www.hamburger-sportbund.de/themen/support-fuer-gefluechtete

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