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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

-Bildungsmaßnahmen-

 

 

  • 1 Geltungsbereich
  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für alle über die Plattform seminare.hamburger-sportjugend.de geschlossenen Verträge über Ausbildungen zu Sportassistent*innen, Jugendgruppenleiter*innen und Übungsleiter*innen sowie weiteren Lehrgängen, Fortbildungen und Bildungsveranstaltungen (im Folgenden insgesamt: „Bildungsmaßnahmen“)

 

zwischen

 

dem Hamburger Sportbund e.V., Schäferkampsallee 1, 20357 Hamburg als übergeordnete Organisation der Hamburger Sportjugend

 

eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Hamburg, unter VR 4528, vertreten durch den Vorstand

 

Im Folgenden: „HSJ

und dem*der Teilnehmenden

Im Folgenden: „Teilnehmende*r

 

 

  • Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.

 

  • Abweichende Bedingungen der Teilnehmenden haben keine Gültigkeit. Dies gilt auch dann, wenn die HSJ nicht ausdrücklich widersprochen hat.

 

  • 2 Vertragsschluss und Anmeldefristen
  • Die Präsentation und Bewerbung von Bildungsmaßnahmen auf der Plattform der HSJ stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrags dar.

 

  • Der*die Teilnehmende hat im Rahmen der Buchung folgenden Angaben zu machen:
  • Name und Vorname
  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse
  • Geburtsdatum
  • Vereinszugehörigkeit
  • Kursnummer der gewünschten Bildungsmaßnahme
  • Kontodaten für ein SEPA-Lastschriftmandat

 

  • Mit dem Absenden einer Anmeldung über die Plattform der HSJ durch Anklicken des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ gibt der*die Teilnehmende eine rechtsverbindliche Anmeldung zu der angebotenen Bildungsmaßnahme zum ausgewählten Termin ab. Das Recht, die Anmeldung zu widerrufen, bleibt hiervon unberührt.

 

  • Die HSJ wird den Zugang der über die Plattform abgegebenen Anmeldung unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Anmeldung durch die HSJ, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs der Anmeldung zugleich die Annahme erklärt.

 

  • Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die HSJ die Anmeldung des*der Teilnehmenden durch eine Annahmeerklärung oder durch Durchführung der gebuchten Bildungsmaßnahme annimmt.

 

  • Bei der Anmeldung von minderjährigen Teilnehmenden ist die Zustimmung des*der Sorgeberechtigten erforderlich.

 

  • 3 Widerrufsrecht bzw. Ausschluss des Widerrufsrechts
  • Verbraucher*innen (also natürliche Personen, die die Buchung zu einem Zweck abgeben, die weder ihrer gewerblichen noch selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

 

  • Für das Widerrufsrecht gelten die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden

 

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage und beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses.

Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen vorzeitig, wenn:

  • mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem Sie Ihre ausdrückliche Zustimmung erteilt haben und gleichzeitig ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verlieren, und
  • der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat.

 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Hamburger Sportjugend im Hamburger Sportbund e.V., Schäferkampsallee 1, 20357 Hamburg, E-Mail: bildung@hamburger-sportjugend.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wenn der gewünschte Leistungsbeginn in der Widerrufsfrist liegt, müssen Sie uns einen angemessenen Betrag zahlen, der dem Anteil der bereits erbrachten Leistungen (im Verhältnis zum Gesamtumfang der in der Vereinbarung vorgesehenen Leistungen) zu dem Zeitpunkt entspricht, zu dem Sie uns über die Ausübung des Widerrufsrechts in Bezug auf diese Vereinbarung informiert haben.

 

 

Muster-Widerrufsformular

 

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

 

An

 

Hamburger Sportjugend im Hamburger Sportbund e.V.

Schäferkampsallee 1, 20357 Hamburg

bildung@hamburger-sportjugend.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Bereitstellung der folgenden Dienstleistungen (*):

 

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

 

Name des*der Verbraucher(s):

 

Anschrift des*der Verbraucher(s):

 

 

 

Unterschrift des*der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

 

Datum

 

(*) Unzutreffendes streichen.

 

– Ende der Widerrufsbelehrung-

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

-Bildungsmaßnahmen-

-Vereine-

 

 

  • 1 Geltungsbereich
  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für alle über die Plattform seminare.hamburger-sportjugend.de geschlossenen Verträge über Ausbildungen zu Sportassistent*innen, Jugendgruppenleiter*innen und Übungsleiter*innen sowie weiteren Lehrgängen, Fortbildungen und Bildungsveranstaltungen (im Folgenden insgesamt: „Bildungsmaßnahmen“)

 

zwischen

 

dem Hamburger Sportbund e.V., Schäferkampsallee 1, 20357 Hamburg als übergeordnete Organisation der Hamburger Sportjugend

 

eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Hamburg, unter VR 4528, vertreten durch den Vorstand

 

Im Folgenden: „HSJ

und Vereinen

Im Folgenden: „Vereine“,

 

die ihre Vereinsmitglieder (im Folgenden: „Teilnehmende“) für eine Bildungsmaßnahme bei der HSJ anmelden.

 

  • Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.

 

  • Abweichende Bedingungen der Vereine haben keine Gültigkeit. Dies gilt auch dann, wenn die HSJ nicht ausdrücklich widersprochen hat.

 

  • 2 Vertragsschluss und Anmeldefristen
  • Die Präsentation und Bewerbung von Bildungsmaßnahmen auf der Plattform der HSJ stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrags dar.

 

  • Der Verein hat im Rahmen der Buchung folgende Angaben über seine Mitglieder zu machen:
  • Name und Vorname
  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse
  • Geburtsdatum
  • Kursnummer der gewünschten Bildungsmaßnahme

 

Weiterhin hat der Verein seine Kontodaten für ein SEPA-Lastschriftmandat mitzuteilen.

 

  • Mit dem Absenden einer Anmeldung über die Plattform der HSJ durch Anklicken des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ gibt der Verein eine rechtsverbindliche Anmeldung seiner angegebenen Vereinsmitglieder zu der angebotenen Bildungsmaßnahme zum ausgewählten Termin ab.

 

  • Die HSJ wird den Zugang der über die Plattform abgegebenen Anmeldung unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Anmeldung durch die HSJ, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs der Anmeldung zugleich die Annahme erklärt.

 

  • Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die HSJ die Anmeldung des Vereins durch eine Annahmeerklärung oder durch Durchführung der gebuchten Bildungsmaßnahme annimmt.

 

  • 3 Pflichten der Vereine
  • Der Verein hat sicherzustellen, dass die Sorgeberechtigten von minderjährigen Teilnehmenden einer Teilnahme an der Bildungsmaßnahme im Vorwege zustimmen.

 

  • Der Verein hat ferner sicherzustellen, dass die Teilnehmenden die sie betreffenden jeweiligen Teilnahmebedingungen (§ 4) für die jeweilige Bildungsmaßnahme erfüllen.

 

  • 4 Teilnahmebedingungen
  • Alle Bildungsmaßnahmen stehen grundsätzlich allen Personen offen. Bestimmte Altersbeschränkungen und weitere besondere Teilnahmevoraussetzungen sind den jeweiligen Beschreibungen der Lehrgänge auf der Plattform der HSJ zu entnehmen.

 

  • Ausbildungen werden grundsätzlich ab zwölf und alle Fortbildungen ab acht Teilnehmenden durchgeführt. Im Übrigen ergibt sich die Mindestteilnehmer*innenzahl aus der jeweiligen Beschreibung der Bildungsmaßnahme, die jeweils vorrangig sind.

 

  • Der Sportassistent*innen-Ausweis wird ab einem Alter von 13 Jahren und die Jugendgruppenleiter*innen-Card (JuleiCa) ab einem Alter von 16 Jahren ausgestellt.

 

  • Die Übungsleiter*innen C-Lizenz (ÜL C-Lizenz) kann grundsätzlich nach den DOSB-Rahmenrichtlinien ab 16 Jahren erteilt werden.

 

  • Falls der*die Teilnehmende die Altersgrenzen nach Abs. 3 und 4 noch nicht erreicht hat, kann er*sie dennoch nach Zustimmung der HSJ an der jeweiligen Bildungsmaßnahme teilnehmen. Den Ausweis bzw. die Lizenz erhält er*sie jedoch erst nach Erreichen der Altersgrenze.

 

  • Für die Ausstellung der JuleiCa sowie der ÜL-C-Lizenz ist eine Erste-Hilfe-Ausbildung über neun Lerneinheiten erforderlich. Der Erste-Hilfe-Nachweis darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Ausstellung nicht älter als zwei Jahre sein.

 

  • Für die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme „verkürzte Übungsleiter*innen C-Lizenzausbildung“ ist der Nachweis einer gültigen JuleiCa notwendig.

 

  • Für die Ausstellung der Lizenz nach erfolgreicher Teilnahme an der Übungsleiter*innen C-Lizenz Ausbildung „Breitensport für Kinder und Jugendliche“ ist die Mitgliedschaft in einem Sportverein erforderlich.

 

  • Die Ausstellung der jeweiligen Lizenz bleibt der Bestätigung durch die HSJ vorbehalten. Eine Teilnahme an den Bildungsmaßnahmen verpflichtet die HSJ nicht zur Ausstellung der Lizenz. Die Ausstellung einer Lizenz kann mit einem sachlichen Grund abgelehnt werden.

 

  • Die HSJ ist berechtigt, den*die Teilnehmende nach Abschluss der Bildungsmaßnahme um eine freiwillige und anonyme Evaluation der jeweiligen Bildungsmaßnahme zu bitten.

 

  • Die HSJ ist berechtigt, im Rahmen der Durchführung und Abwicklung der Bildungsmaßnahmen mit Dritten (Kooperationspartner) zusammenzuarbeiten.

 

  • 5 Teilnahmegebühren, Kosten und Zahlungsbedingungen
  • Für die Durchführung der Bildungsmaßnahmen werden Teilnahmegebühren erhoben. Die Höhe der Teilnahmegebühr ist in der Beschreibung der Bildungsmaßnahmen auf der Plattform der HSJ ausgewiesen.

 

  • Soweit der*die Teilnehmende Mitglied in einem HSB-Vereinen oder -Fachverband ist, reduziert sich die Teilnahmegebühr. Soweit der*die Teilnehmende Mitglied in einem Verein, der nicht im HSB Mitglied ist, aber einem Hamburger Fachverband angehört, oder Mitglied eines anerkannten Jugendverbands oder Schüler*in an einer allgemeinbildenden Schule ist, reduziert sich die Teilnahmegebühr ebenfalls. Die Höhe der Reduktion bestimmt die HSJ nach billigem Ermessen und ist der Plattform seminare.hamburger-sportjugend.de zu entnehmen.

 

  • Bei Bildungsmaßnahmen, die Übernachtungen erforderlich machen, übernimmt die HSJ die Kosten der Übernachtung sowie die Kosten der Verpflegung.

 

  • Soweit die Durchführung der Bildungsmaßnahme außerhalb von Hamburg stattfindet, erfolgt die An- und Abreise mittels einer von der HSJ gebuchten Busfahrt. In diesem Fall wird vom Verein eine zusätzliche Gebühr i.H.v. 40,00 EUR pro Teilnehmer*in erhoben.

 

  • Die Teilnahmegebühren sind 10 Werktage nach Rechnungstellung fällig.

 

  • Aufgrund der erteilten Einzugsermächtigung wird die HSJ die Belastung des vom Verein angegebenen Kontos frühestens zu dem in Abs. 5 genannten Zeitpunkt veranlassen. Im Fall einer Rückbuchung hat der Verein die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen.

 

  • Wenn die Teilnahmegebühren nicht innerhalb der Zahlungsfrist nach Abs. 5 beglichen werden, erhebt die HSJ Mahngebühren in Höhe von 2,50 € (1. Mahnung) und 5,00 € (2. Mahnung).

 

  • 6 Rücktritt durch die HSJ
  • Die HSJ behält sich bei Vorliegen eines sachlichen Grundes vor, vollständig oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Ein solcher Rücktritt kann auch kurzfristig am Ort der Bildungsmaßnahme erklärt werden.

 

  • Ein sachlicher Grund liegt insbesondere in den folgenden Fällen vor:

 

  1. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, wie z.B. Unwetter, Sturm, Streiks, Epidemien oder die Verletzung eines*einer Teilnehmenden während der Bildungsmaßnahme, berechtigen die HSJ, die Bildungsmaßnahme oder Teile davon um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder zu verändern. Kann die Bildungsmaßnahme aufgrund von höherer Gewalt nicht begonnen werden, wird die Teilnahmegebühr nicht fällig.

 

  1. Akute Erkrankung oder Nichterscheinen des*der Dozent*in

Die HSJ ist bei Erkrankung oder Nichterscheinen des*der Dozent*in bemüht, einen/eine gleichwertige(n) Dozent*in zur Verfügung zu stellen. Sollte es nicht möglich sein, einen passenden Ersatz zu finden, behält sich die HSJ vor, die Bildungsmaßnahme oder Teile davon abzusagen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall nicht fällig.

 

  1. Fehlen von Dozent*innen

Für den Fall, dass die HSJ trotz Bemühungen keine ausreichende Anzahl an Dozent*innen für die jeweilige Bildungsmaßnahme gewinnen konnte, ist die HSJ berechtigt, die Bildungsmaßnahme oder Teile davon spätestens 7 Tage vor Beginn der Bildungsmaßnahme abzusagen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall nicht fällig.

 

  1. Fehlverhalten von Teilnehmer*innen

Die HSJ kann vom Vertrag insbesondere zurücktreten, wenn

  1. ein*eine Teilnehmende*r die Durchführung der Bildungsmaßnahme ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört;

 

  1. ein*eine Teilnehmende*r sich vertragswidrig verhält oder Sicherheitshinweise oder andere Anweisungen des*der Dozent*in oder der HSJ grob fahrlässig missachtet;

 

  • ein*eine Teilnehmende*r aufgrund eigener Fehleinschätzung den Anforderungen der Bildungsmaßnahme nicht gewachsen ist oder

 

  1. ein*eine Teilnehmende*r unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht.

 

  1. Mindestanzahl an Teilnehmende*r

Wenn die betreffende Bildungsmaßnahme die in der Beschreibung der Bildungsmaßnahme aufgeführte Mindestanzahl an Teilnehmenden nicht erreicht, kann die HSJ die Bildungsmaßnahme spätestens 7 Tage vor Beginn der Bildungsmaßnahme absagen. Eine Gebühr wird in diesem Fall nicht erhoben.

 

  • Soweit es sich um ein Dauerschuldverhältnis handelt, kann die HSJ ohne Frist auch kurzfristig am Ort der Bildungsmaßnahme ohne sachlichen Grund vom Vertrag zurücktreten.

 

 

  • 7 Rücktritt durch den Verein
  • Der Verein kann jederzeit vor Beginn der Bildungsmaßnahme vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der HSJ. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Tritt der Verein vom Vertrag zurück oder nimmt der*die jeweilige Teilnehmende an einer Bildungsmaßnahme nicht teil, ohne dass der Verein vorher vom Vertrag zurückgetreten ist, kann die HSJ eine angemessene Entschädigung verlangen. Die HSJ kann den Schaden konkret berechnen oder nach ihrer Wahl einen pauschalierten Ersatzanspruch nach den unter § 9 Abs. 2 dargelegten Konditionen geltend machen.

 

  • Die Rücktrittkonditionen lauten wie folgt:
    1. Der pauschalierte Schadensersatz bei einem Rücktritt, der weniger als 15 Tage vor Beginn der Bildungsmaßnahme erfolgt, beträgt 50 % der Teilnahmegebühren.

 

  1. Der pauschalierte Schadensersatz bei einem Rücktritt, der weniger als 24 Stunden vor Beginn der Bildungsmaßnahme oder nach Beginn der Bildungsmaßnahme erfolgt, beträgt 100 % der Gebühren.

 

  1. Der Verein hat die Möglichkeit, einen geringeren Schaden konkret darzulegen.

 

  1. Wenn der*die Teilnehmende oder der Verein der HSJ mindestens 72 Stunden vor Beginn der Bildungsmaßnahme eine geeignete Ersatzperson mitteilt, die an der Bildungsmaßnahme teilnimmt, wird kein pauschalierter Schadensersatz fällig. Über die Eignung der Ersatzperson entscheidet die HSJ.

 

  • Tritt der Verein aufgrund einer Erkrankung des*der jeweiligen Teilnehmenden ganz oder teilweise vom Vertrag zurück, wird im Fall der Vorlage eines ärztlichen Attests des*der jeweiligen Teilnehmenden keine Gebühr erhoben.

 

  • Bricht der*die Teilnehmende die Bildungsmaßnahme ab, ohne dass eine Erkrankung vorliegt, so wird die Teilnehmergebühr zu 100 % fällig.

 

  • 8 Haftung
  • Die vertragliche Haftung der HSJ bleibt in der Höhe auf den dreifachen Betrag der Teilnahmegebühren beschränkt, soweit der HSJ weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist oder der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultiert.

 

  • Eine Haftung der HSJ ist ausgeschlossen, soweit sich der*die Teilnehmende eigenmächtig von der Gruppe der Bildungsmaßnahme entfernt.

 

  • Die Haftung des Vereins regelt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

  • 9 Datenschutz
  • Die HSJ erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des*der Teilnehmenden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung und Evaluation der Bildungsmaßnahmen. Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, sofern nicht gesetzliche Bestimmungen eine Weitergabe erfordern.

 

  • Der Verein hat ferner sicherzustellen, dass die unter § 2 Abs. 2 genannten Daten in datenschutzrechtlich konformer Weise von ihm erhoben worden sind und eine Rechtsgrundlage für eine Übersendung dieser Daten an die HSJ besteht.

 

  • Es gelten die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

 

 

  • 10 Schlussbestimmungen
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

  • Die HSJ nimmt nicht an einem freiwilligen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

 

  • Sollte einen oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.

Deine Ansprechpartner*innen

Du hast Fragen zu den Themen Bildung und Qualifizierung?

Bildungsreferentin
Isabell Harbrecht
Bildungsreferent
Johannes Rönnfeldt
Bildung & Qualifizierung
Florian Cronen

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