Gemeinsam Vereine und Verbände weiterentwickeln
Förderungen
Die Hamburger Sportjugend bietet dir verschiedene Förderungen an, um die Finanzierung von Projekten und Maßnahmen im Jugendbereich aus verschiedenen Fördertöpfen zu unterstützen. Wenn ihr Fragen rund um die Finanzierung euer Projekte oder Veranstaltungen habt, sprecht uns gerne an.
Förderberechtigt sind Mitgliedsorganisationen neben der Erfüllung der spezifischen Förderkriterien nur, wenn sie Maßnahmen zum Kinderschutz implementieren.
Förderungen
Die Förderpositionen der Sportjugend
2.2 Jugend-Verbandsetat
Für die Jugendarbeit der Fachverbände steht ein Etat zur Verfügung. Der Jugendverbandsetat folgt der Entwicklung der institutionellen Förderung, die der Hamburger Sportbund (HSB) von der Stadt Hamburg erhält.
3.2 Kooperation Schule - Sportverein
Die Hamburger Sportjugend im Hamburger Sportbund e.V. (HSJ) fördert auf Grundlage der Rahmenvereinbarungen „Kooperation Schule und Sportverein“ gemeinsam mit ihren Kooperationspartnern, der Behörde für Inneres und Sport (BIS) und der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB), Kooperationen zwischen staatlichen Hamburger Schulen und Hamburger Sportvereinen/-verbänden. Unmittelbares Ziel der Rahmenvereinbarung ist die Ausweitung von Bewegungs- und Sportangeboten im Ganztag durch qualifiziertes Personal der Hamburger Sportvereine/-verbände. Mittelbares Ziel ist es, die Hamburger Schüler*innen zum lebenslangen Sporttreiben im Sportverein zu motivieren.
Eine Möglichkeit bei den Schulkooperationen sind die „Bewegung macht Spaß“(BmS)-Kurse. Weitere Infos dazu gibt es hier oder in der Info-Broschüre:
Die Verwaltungsabwicklung läuft nur noch digital über unsere Plattform „KSSV-Elfi“.
Login: https://extranet.hamburger-sportjugend.de/login und dann mit Benutzernamen und Passwort einloggen.
3.4 Individuelle Sportausrüstung für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien
Im Rahmen der Aktion „Kids in die Clubs“ und Dank zur Verfügung gestellter Spendengelder des Vereins Hamburger Abendblatt hilft e.V. mit der Initiative „Kinder helfen Kindern“ und der Ingeborg-Gross-Stiftung, derSchule Knauerstraße und weitere Spender*innen können die Anschaffungskosten für die individuelle Sportausrüstung für Teilnehmer*innen aus einkommensschwachen Familien gefördert werden.
Wenn auch Sie die Aktion unterstützen und Kindern und Jugendlichen ein kostenloses Sporttreiben in einem Sportverein ermöglichen möchten, würden wir uns über eine Spende freuen.
Spendenkonto Hamburger Sportjugend im HSB
IBAN: DE13 200 505 50 1280 235 480
BIC: HASPDEHHXXX
Als Verwendungszweck bitte angeben: Spende Kids in die Clubs und Name und Adresse.
Vielen Dank!
3.5 Kids in die Clubs - Mitgliedschaften
Das Programm finanziert Kindern/Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen die Vereinsmitgliedschaft.
- Kids in die Clubs (KiC): förderberechtigt sind Familien mit einem geringen Einkommen nach einer erweiterten Einkommensprüfung, Pflegekinder und Teilnehmer*innen in öffentlicher Erziehung.
- Bildung und Teilhabe (BuT): Familien mit einem Leistungsbescheid nach SGB II, SGB XII, Asylbewerber*innen, Wohngeld oder Kinderzuschlag können nicht über KiC gefördert werden. Hier besteht die Möglichkeit der direkten Abrechnung der Sportvereine mit der BuT-Abrechnungsstelle im Bezirksamt Eimsbüttel.
Die KiC-Finanzierung erfolgt in Kooperation mit der Freien und Hansestadt Hamburg (Behörde für Inneres und Sport).
Die Beantragung erfolgt durch die Vereine ausschließlich über das Online-Portal „Elfi“. Die Sportvereine können sich hier anmelden und registrieren: https://elfi.hamburger-sportjugend.de
4.1 Veranstaltungen
Über diese Position können überfachliche Veranstaltungen (z. B. Bandfestivals, Discos, Laternenumzüge, Spielfeste, Weihnachtsbasteln etc.), sportartübergreifende Veranstaltungen (z. B. Spielfeste), sportartspezifische Veranstaltungen (z. B. Sport vor Ort, Mitmachangebote, Tage der offenen Tür) und Maßnahmen der Mitgliedergewinnung gefördert werden.
4.2 Mitarbeiter*innenschulung und Jugendbildung
Gefördert werden Arbeitstagungen und Kurse für junge Menschen vom 14. bis 27. Lebensjahr sowie ehren-, neben- und hauptamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit und Multiplikator*innen (z. B. vereins-/verbandsinterne Fortbildungen, Tagungen, Gruppenhelfer*innen-Ausbildungen und Bildungsmaßnahmen zu jugendrelevanten Themen etc). Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Aus- und Fortbildungen in Kooperation mit der Sportjugend durchzuführen.
4.3 Lehrgangsgebühren - Förderung junger Menschen aus einkommensschwachen Familien
Die Mitgliedsvereine und –verbände des Hamburger Sportbundes (HSB) können für die erfolgreiche Teilnahme ihrer Mitglieder an Aus- und Fortbildungen der Sportjugend eine Förderung erhalten, sofern diese Teilnehmer*innen das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die Förderungsberechtigung für einkommensschwache Familien erfüllen.
4.4 Bewegte Ferienprogramme
Es werden Ferienprogramme in Hamburg in den Frühjahrs-, Pfingst-, Sommer- und Herbstferien aus Mitteln des Landessportamtes (Behörde für Inneres und Sport) sowie aus Spendenmitteln der Ingeborg-Gross-Stiftung gefördert.
Achtung: Die Förderung ist nur bis zum 18.Lebensjahr möglich.
Die genauen Richtlinien können, genauso wie die benötigten Vordrucke, den nachfolgenden downloads entnommen werden:
5.1 Fahrten - Allgemeine Förderungen
Ab einer Dauer von drei Tagen (zwei Übernachtungen) können Maßnahmen wie (z. B. Wochenendfahrten, Wanderungen, Zeltlager, Ferienfahrten oder die Teilnahme an Sportfesten, Turnieren oder Meisterschaften) für junge Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gefördert werden.
5.2 Fahrten - Einkommensschwache Teilnehmer*innen
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres) aus einkommensschwachen Familien kann eine Förderung beantragt werden, um ihnen die Teilnahme an einer (Ferien-) Fahrt zu ermöglichen.
5.6 Internationale Sportbegegnungen
Zur Förderung des interkulturellen Dialogs, der Völkerverständigung und Toleranz sowie zur Vernetzung der Global Active Cities fördert die Freie und Hansestadt Hamburg (die Behörde für Inneres und Sport – das Landessportamt über den Sportfördervertrag) sowohl den Aufenthalt von internationalen Teilnehmer*innen an Sportbegegnungen in Hamburg (incoming) als auch die Teilnahme an (Sport-) Jugendbegegnungen in den zertifizierten Global Active Cities sowie den Partnerstädten Hamburgs (outgoing).
Beispiele: Teilnahme an (Sport-) Jugendbegegnungen: u.a. Sportturniere, Vergleichskämpfe, gemeinsame Trainingslager, Qualifizierungsmaßnahmen (Camps), Begegnungsmaßnahmen… mit einer Mindestdauer von 3 Tagen (2 Übernachtungen).
- Global Active City – Teilnehmerstädte: Buenos Aires (Argentinien), Lillehammer (Norwegen), Liverpool (England), Ljubljana (Slowenien) und Richmond (Canada).
- Partnerstädte Hamburgs: Chicago (USA), Dar Es Salaam (Tansania), Leon (Nicaragua), Marseille (Frankreich), Osaka (Japan), Prag (Tschechische Republik), Shanghai (China) und St. Petersburg (Russland).
Beratung zur Durchführung von Maßnahmen:
Hanja Hofheinz
Tel.: 040 – 419 08 254
internationales@hamburger-sportjugend.de
Voraussetzungen für die Förderung der Jugendarbeit
Die Hamburger Sportjugend stellt für die Jugendarbeit in Hamburger Sportvereinen und Sportverbänden finanzielle Mittel zur Verfügung. Um diese Förderung zu erhalten, müssen die Vereine und Verbände bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Diese stellen sicher, dass die Jugendarbeit in den Vereinen und Verbänden strukturiert, verantwortungsvoll und nachhaltig ist. Sie fördern ein sicheres Umfeld für die Jugendlichen und gewährleisten Transparenz und Verantwortlichkeit in der Mittelverwendung. Indem die Vereine diese Anforderungen erfüllen, tragen sie zur Stärkung und Förderung des Sports in Hamburg bei und sichern sich die notwendige finanzielle Unterstützung, um ihre wertvolle Jugendarbeit fortzusetzen.
Hier sind die wichtigsten Anforderungen im Überblick:
- Mitgliedschaft: Der Verein/Verband muss Mitglied im Hamburger Sportbund e.V. und im Vereinsregister Hamburg gemeldet sein.
- Jugendordnung: Vereine müssen eine Jugendordnung haben, um strukturelle und organisatorische Rahmenbedingungen für die Jugendarbeit zu gewährleisten.
- Jugendwart*in: Eine*n Jugendwart*in, der/die von den jugendlichen Mitgliedern und Jugendleiter*innen gewählt wurde, muss im Vorstand vertreten sein.
- Eigener Jugendetat: Es muss ein eigener Budgetposten für die Jugendarbeit existieren.
- Kinderschutzmaßnahmen: Geeignete Maßnahmen zum Schutz von Kindern und zur Prävention sexualisierter Gewalt müssen umgesetzt werden und jährlich nachgewiesen werden.
- Jahresbericht: Der Statistikbogen „Jahresbericht zur Jugendverbandsarbeit“ des Vorjahres muss abgegeben werden.
- Werbung und Berichterstattung: Bei der Berichterstattung über geförderte Maßnahmen muss auf die Unterstützung der Freien und Hansestadt Hamburg, der Sportjugend und ggf. Sponsoren hingewiesen werden.
- Dokumentation: Über die Gesamtausgaben muss ein belegmäßiger Nachweis geführt werden, der jederzeit eingesehen werden kann.
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