Internationale Begegnungen
Förderprogramme
Internationale Jugendarbeit kann in unterschiedlichen Formaten und mit zahlreichen Ländern auf der Welt durchgeführt werden. Je nach Partnerland stehen verschiedene Förderprogramme und Zuwendungsgeber*innen zur Verfügung. Die folgende Grafik gibt einen Programmüberblick je nachdem, ob ein Empfang in Deutschland, eine reine Entsendung ins Ausland oder ein Austausch mit ein, zwei oder mehreren Ländern stattfinden soll.
Einseitiger Besuch (In/ Out) |
Hin- und Rückbesuch (In + Out) |
Länder |
Zuwendungsgeber*in |
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1 |
ERASMUS+ Sport (Leitaktion 1; nur OUT-Maßnahmen; Einzelpersonen z.B. Job-Shadowing oder Hospitationen |
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EU 27 + Serbien, Norwegen, Lichtenstein, Island, Türkei, Nordmazedonien; Nur in Ausnahmefällen mit besonderer Begründung: Großbritannien, Schweiz, Sonstige Drittländer |
EU (ERASMUS+) |
2 |
ERASMUS+ Sport (Leitaktion 2; Organisationen z.B. Kooperationspartnerschaften, gemeinnützige Sportveranstaltungen) |
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EU 27 + Serbien, Norwegen, Lichtenstein, Island, Türkei, Nordmazedonien; Nur in Ausnahmefällen mit besonderer Begründung: Großbritannien, Schweiz, Sonstige Drittländer |
EU (ERASMUS+) |
3 |
Erasmus+ Jugend (Jugendbegegnungen) |
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EU 27 + Serbien, Norwegen, Lichtenstein, Island, Türkei, Nordmazedonien; Nur in Ausnahmefällen mit besonderer Begründung: Großbritannien, Schweiz, Sonstige Drittländer |
EU (ERASMUS+) |
4 |
Europäische Solidaritätskorps (Freiwilligendienste und Solidaritätsprojekte) |
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EU 27 + Serbien, Norwegen, Lichtenstein, Island, Türkei, Nordmazedonien; Nur in Ausnahmefällen mit besonderer Begründung: Großbritannien, Schweiz, Sonstige Drittländer |
EU (ERASMUS+) |
5 |
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DFJW |
Frankreich und evtl. Drittland sofern Schwerpunktland von Frankreich |
Deutsche Sportjugend (dsj) |
6 |
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KJP |
verschiedene Länder, Ausnahmen: China, Frankreich, Griechenland, Israel, Polen, Russland, Tschechien (s. Sonderprogramme) |
Deutsche Sportjugend (dsj) |
7 |
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DPJW |
Polen |
Deutsche Sportjugend (dsj) |
8 |
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KJP (Sonderprogramm China) |
China und evtl. Drittland |
Deutsche Sportjugend (dsj) |
9 |
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DGJW |
Griechenland und evtl. Drittland |
Deutsche Sportjugend (dsj) |
10 |
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ConAct/ KJP (Sonderprogramm Israel) |
Israel und evtl. Drittland |
Deutsche Sportjugend (dsj) |
11 |
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DRJA/ KJP |
Russland und evtl. Drittland; Hinweis: Förderung aktuell ausgesetzt! |
Deutsche Sportjugend (dsj) |
12 |
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Tandem/ KJP |
Tschechien und evtl. Drittland |
Deutsche Sportjugend (dsj) |
13 |
Hamburger Sportjugend (hsj) |
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Global Active Cities: Buenos Aires (Argentinien), Lillehammer (Norwegen), Liverpool (England), Ljubljana (Slowenien) und Richmond (Canada) Partnerstädte: Chicago (USA), Dar Es Salaam (Tansania), Leon (Nicaragua), Marseille (Frankreich), Osaka (Japan), Prag (Tschechische Republik), Shanghai (China) und St. Petersburg (Russland) |
Behörde für Inneres und Sport – das Landessportamt über den Sportfördervertrag (Pos. 5.6) |
13 |
Hamburger Sportjugend (hsj) |
|
Alle Länder |
Behörde für Inneres und Sport – das Landessportamt über den Sportfördervertrag (Pos. 5.1 und 5.2) |
13 |
Sozialbehörde |
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Partnerstädte: Chicago (USA), Dar Es Salaam (Tansania), Leon (Nicaragua), Marseille (Frankreich), Osaka (Japan), Prag (Tschechische Republik), Shanghai (China) und St. Petersburg (Russland) |
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) über den Landesförderplan (Pos. 3.3) |
13 |
Sozialbehörde |
|
Alle Länder |
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) über den Landesförderplan (Pos. 3.4) |
13 |
Senatskanzlei |
|
Partnerstädte: Chicago (USA), Dar Es Salaam (Tansania), Leon (Nicaragua), Marseille (Frankreich), Osaka (Japan), Prag (Tschechische Republik), Shanghai (China) und St. Petersburg (Russland) |
Senatskanzlei (Mittelabfrage über Hamburger Sportjugend) |
EU-Förderung
Das EU-Programm Erasmus+ Jugend, Bildung und Sport ist eines für den Kinder- und Jugendsport relevantes Förderprogramm für die europaweite Zusammenarbeit. Organisationen, Engagierte und Einzelpersonen im Breitensport können sich durch europäische Lern- und Qualifizierungsmöglichkeiten vernetzen, austauschen und weiterbilden. Besonderheiten des Programms sind die reine Entsendung ins Ausland und eine erleichterte Abrechnung durch die Finanzierung über Förderpauschalen. ERASMUS+ verlinkt zu den aktuell geltenden Regelungen. Weitere Informationen bietet der Programmleitfaden 2025.
Bei Fragen steht die Hamburger Sportjugend für eine umfassende Erstberatung zur Verfügung und hilft gegebenenfalls bei der Weitervermittlung an die entsprechenden Stellen.
Benjamin Schmitz (Referent für internationale Begegnungen)
E: internationales@hamburger-sportjugend.de
T: +49 40 4 19 08 – 282
01. Oktober 2024, 12 Uhr (Projektbeginn 01.01. bis 31.05.2025)
12. Februar 2025 (Projektbeginn: 01.06. bis 31.12.2025)
04. Oktober 2025 (Projektbeginn: 01.01. bis 31.05.2026)
Förderung über die Deutsche Sportjugend (dsj)
Als Zentralstelle der Zuwendungsgeber*innen verwaltet die Deutsche Sportjugend (dsj) deren Mittel und ist Ansprechpartner*in für Fragen zur Förderung der Träger im Jugendsport. Unten genannte Förderprogramme können über die dsj beantragt werden. Das Video gibt einen Überblick über die Finanzierung von internationalen Jugendbegegnungen.
Bei Fragen steht die Hamburger Sportjugend für eine umfassende Erstberatung zur Verfügung und hilft gegebenenfalls bei der Weitervermittlung an die entsprechenden Stellen.
Benjamin Schmitz (Referent für internationale Begegnungen)
E: internationales@hamburger-sportjugend.de
T: +49 40 4 19 08 – 282
Zuwendungsgeber*in
Fristen:
Hauptantrag: 15. Januar (des Förderjahrs)
Nachantrag: 3 Monate vor Projektbeginn (unter Voraussetzung verfügbarer Restmittel)
Fristen:
Hauptantrag: 15. Januar (des Förderjahrs)
Nachantrag: 2 Monate vor Projektbeginn (unter Voraussetzung verfügbarer Restmittel)
Fristen:
Hauptantrag: 01. Oktober (des Vorjahres)
Nachantrag: 01. Juni (des Förderjahres)
Fristen:
Hauptantrag: 01. September (des Vorjahres)
Nachantrag: 01. Juni (des Förderjahres)
Fristen:
Hauptantrag: 01. September (des Vorjahres)
Nachantrag: 01. Juni (des Förderjahres)
Fristen:
Hauptantrag: 01. September (des Vorjahres)
Nachantrag: 01. Juni (des Förderjahres)
Achtung: Aktuell ist die Antragstellung für Projekte mit Russland ausgesetzt!
Fristen:
Hauptantrag: 01. Oktober (des Vorjahres)
Nachantrag: 01. Juni (des Förderjahres)
Fristen:
Hauptantrag: 15. Januar (des Förderjahrs)
Nachantrag: kann unterjährig gestellt werden (unter Voraussetzung verfügbarer Restmittel)
Förderung über die Stadt Hamburg und Hamburger Sportjugend
Zur Förderung des interkulturellen Dialogs, der Völkerverständigung und der Toleranz unterstützt die Freie und Hansestadt Hamburg sowohl den Aufenthalt internationaler Teilnehmer*innen an Sportjugendbegegnungen in Hamburg (IN-Maßnahmen) als auch die Teilnahme an internationalen Begegnungen und sportbezogenen Maßnahmen im Ausland (OUT-Maßnahmen).
Der folgende Abschnitt bietet einen Überblick über die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten und -bedingungen.
Bei Fragen steht die Hamburger Sportjugend für eine umfassende Erstberatung zur Verfügung und hilft gegebenenfalls bei der Weitervermittlung an die entsprechenden Stellen.
Ansprechpersonen:
Benjamin Schmitz (Referent für internationale Begegnungen)
E: internationales@hamburger-sportjugend.de
T: +49 40 4 19 08 – 282
Tatjana Blöcker (Referatsleitung Finanzen/ Verwaltung)
E: foerderungen@hamburger-sportjugend.de
T: +49 40 4 19 08 – 222
Zur globalen Vernetzung fördert die Freie und Hansestadt Hamburg (die Behörde für Inneres und Sport – das Landessportamt über den Sportfördervertrag) über Pos. 5.6 sowohl den Aufenthalt von internationalen Teilnehmer*innen aller Länder (nicht nur Global Active Cities oder Partnerstädte) an Sportbegegnungen in Hamburg (IN Maßnahme) als auch die Teilnahme an (Sport-) Jugendbegegnungen in den zertifizierten Global Active Cities sowie den Partnerstädten Hamburgs (OUT Maßnahme).
Beispiele: Teilnahme an (Sport-) Jugendbegegnungen: u.a. Sportturniere, Vergleichskämpfe, gemeinsame Trainingslager, Qualifizierungsmaßnahmen (Camps), Begegnungsmaßnahmen usw. mit einer Mindestdauer von 3 Tagen (2 Übernachtungen).
Global Active Cities (GAC):
- Buenos Aires (Argentinien)
- Lillehammer (Norwegen)
- Liverpool (England)
- Ljubljana (Slowenien)
- Richmond (Canada)
Partnerstädte:
- Chicago (USA)
- Dar es Salaam (Tansania)
- León (Nicaragua)
- Marseille (Frankreich)
- Osaka (Japan)
- Prag (Tschechische Republik)
- Shanghai (China)
- St. Petersburg (Russland)
Hinweis: Pro Maßnahme ist nur eine Antragsstellung möglich (Pos. 5.1, 5.2 oder 5.6).
Die Förderung von Trainings- und Wettkampffahrten in andere Länder (OUT Maßnahme), bei denen es sich nicht um eine Global Active City oder Partnerstadt handelt (siehe Global Active Cities und Partnerstädte), ist über Pos. 5.1 möglich.
Kinder- und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien können für Trainings- und Wettkampffahrten in andere Länder (OUT Maßnahme) Förderung über Pos. 5.2 beantragen.
Hinweis: Pro Maßnahme ist nur eine Antragsstellung möglich (Pos. 5.1, 5.2 oder 5.6).
Eine Kofinanzierung (1) ist auch über die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) über Pos. 3.2 (europäische Jugendprojekte), Pos. 3.3 (besonderes jugendpolitisches Interesse/ partnerstädtliche Projekte) und 3.4 (einkommensschwache Familien) des Landesförderplans (LFP) möglich.
Hinweis: Es muss ein Antrag auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe vorliegen. Weiterhin ist die Förderung für das gleiche Projekt durch die Sozialbehörde und eine andere behördliche Einrichtung ist nicht zulässig.
(1) Kofinanzierung beschreibt die zusätzliche Förderung durch die Sozialbehörde und ist möglich, wenn eine Hauptförderung über die Jugendwerke oder aus Mitteln des Kinder-und Jugendplans erfolgt (siehe dsj-Förderung).
Eine Kofinanzierung (1) von Projekten mit Partnerstädten der Stadt Hamburg ist auch über die Senatskanzlei möglich. Die Mittelabfrage erfolgt durch das Landessportamt. Mitgliedorganisationen wenden sich für die Beantragung an die Hamburger Sportjugend.
Hinweis: Eine Förderung für das gleiche Projekt durch die Senatskanzlei und eine andere Behörde ist nicht zulässig.
(1) Kofinanzierung beschreibt die zusätzliche Förderung durch die Senatskanzlei und ist möglich, wenn eine Hauptförderung über die Jugendwerke oder aus Mitteln des Kinder-und Jugendplans erfolgt (siehe dsj-Förderung).
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Referent Int. Begegnungen
Benjamin Schmitz
Referentin Int. Begegnungen